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   BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80   

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https://dejure.org/1980,453
BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80 (https://dejure.org/1980,453)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1980 - 1 StR 107/80 (https://dejure.org/1980,453)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80 (https://dejure.org/1980,453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein Heroingeschäft großen Umfangs einzulassen - Abgrenzung zwischen einem vorhandenen Tatentschluss und der Entschlussfassung selbst - Grenzen tatprovozierenden Verhaltens eines polizeilichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StPO §§ 136a, 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1761
  • MDR 1980, 681
  • NStZ 1981, 18
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Die Aufhebung der Feststellungen zu VI. der Urteilsgründe ist erforderlich, weil die Einzelheiten des Sachverhalts durch Vernehmung von Zeugen noch weiter geklärt werden können und Bussen und weil auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entschieden werden kann, ob das Handeltreiben des Angeklagten am 27. Juni 1979 als Einzelakt der fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7/8) oder als selbständige Straftat anzusehen ist.

    In folgerichtiger Anwendung dieses Grundsatzes erscheint es zulässig, den Einzelakt einer fortgesetzten Handlung, der nicht nur äußerlich mit den anderen Einzelakten in keinem Zusammenhang steht, sondern auch auf einer Erweiterung des Gesamtvorsatzes, also auf einem neuen Tatentschluß beruht (vgl. BGHSt 23, 33, 35), zum Gegenstand einer lediglich den Schuldumfang (rgl. RGSt 75, 75, 85) und den Strafaussprach betreffenden neuen tatrichterlichen Verhandlung und Entscheidung zu machen.

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können (vgl. BGHSt 24, 125, 131; BGH NJV 1980, 464 Nr. 19).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Der Senat weist darauf hin, daß es (entgegen Seite 10 des angefochtenen Urteils) im Falle des fortgesetzten Handeltreibens für die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG nicht darauf ankommt, welche Menge der Täter "gleichzeitig besessen hat" (rgl. BGHSt 25, 290, 293).
  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 165/75

    Zulässigkeit der Vernehmung eines polizeilichen V-mannes (agent provocateur) -

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Anders als in dem Falle, der Gegenstand des Urteils des Senats vom 10. Juni 1975 - 1 StR 165/75 - (GA 1975, 333) gewesen sei, habe die Einwirkung des Polizeibeamten auf den Angeklagten nicht lediglich zur Konkretisierung eines bereits vorhandenen Tatentschlusses, sondern zur Entschlußfassung selbst geführt.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Aber auch wenn dieses Verhalten in den Fortsetzungszusammenhang fällt, der Gegenstand des Schuldspruchs ist, genügt die Aufhebung der Feststellungen zu VI. der Urteilsgründe und des Strafausspruchs, weil - unabhängig von Rechtskraftfragen - ein Rechtsmittel und die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden können, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung einer rechtlich und tatsächlich selbständigen Beurteilung fähig sind, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 27, 70, 72).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Die Aufhebung der Feststellungen zu VI. der Urteilsgründe ist erforderlich, weil die Einzelheiten des Sachverhalts durch Vernehmung von Zeugen noch weiter geklärt werden können und Bussen und weil auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entschieden werden kann, ob das Handeltreiben des Angeklagten am 27. Juni 1979 als Einzelakt der fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7/8) oder als selbständige Straftat anzusehen ist.
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Aber auch wenn dieses Verhalten in den Fortsetzungszusammenhang fällt, der Gegenstand des Schuldspruchs ist, genügt die Aufhebung der Feststellungen zu VI. der Urteilsgründe und des Strafausspruchs, weil - unabhängig von Rechtskraftfragen - ein Rechtsmittel und die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden können, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung einer rechtlich und tatsächlich selbständigen Beurteilung fähig sind, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 27, 70, 72).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    Die Aufhebung der Feststellungen zu VI. der Urteilsgründe ist erforderlich, weil die Einzelheiten des Sachverhalts durch Vernehmung von Zeugen noch weiter geklärt werden können und Bussen und weil auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entschieden werden kann, ob das Handeltreiben des Angeklagten am 27. Juni 1979 als Einzelakt der fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7/8) oder als selbständige Straftat anzusehen ist.
  • RG, 19.12.1940 - 3 D 236/40

    1. Die Treupflicht, die in dem Anstellungsvertrage begründet ist, verbietet dem

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
    In folgerichtiger Anwendung dieses Grundsatzes erscheint es zulässig, den Einzelakt einer fortgesetzten Handlung, der nicht nur äußerlich mit den anderen Einzelakten in keinem Zusammenhang steht, sondern auch auf einer Erweiterung des Gesamtvorsatzes, also auf einem neuen Tatentschluß beruht (vgl. BGHSt 23, 33, 35), zum Gegenstand einer lediglich den Schuldumfang (rgl. RGSt 75, 75, 85) und den Strafaussprach betreffenden neuen tatrichterlichen Verhandlung und Entscheidung zu machen.
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Die Strafkammer stützt sich bei ihren Ausführungen zu dieser Frage zwar ausdrücklich auf die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (NJW 1980, 1761; 1981, 1626; StrVert 1981, 276; NStZ 1981, 70; 1984, 78) entwickelten wesentlichen Wertungsgesichtspunkte (Grundlage und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten des Angeklagten).

    a) Der erkennende Senat hat im Jahre 1980 in zwei Entscheidungen (NJW 1980, 1761; StrVert 1981, 163) ausgesprochen, daß die Nichtbeachtung der Grenzen tatprovozierenden Verhaltens durch den polizeilichen Lockspitzel als "ein dem Staat zuzurechnender Rechtsverstoß" in das Strafverfahren "hineinwirke", weil das dem Grundgesetz und der StPO immanente Rechtsstaatsprinzip es den Strafverfolgungsbehörden untersage, auf die Verfolgung von Straftaten hinzuwirken, "wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können".

    Er hat allerdings in keinem dieser beiden Urteile die Art dieses Hineinwirkens in das Strafverfahren näher charakterisiert, sondern lediglich in einem Fall ausgeführt, nach dem festgestellten Sachverhalt könne keine Rede davon sein, daß "der staatliche Strafanspruch nicht entstanden oder entfallen sei" (NJW 1980, 1761).

  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Auf der anderen Seite untersagt das Rechtsstaatsprinzip den Ermittlungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten hinzuwirken, wenn die Gründe vor diesem Prinzip nicht bestehen können (BGH NStZ 1981, 70; NJW 1980, 1761).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BGHSt 24, 185, 188) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71], wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; 69, 110, 11; BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 27, 70, 72; BGH MDR 1980, 681, 682).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können ( BGH MDR 1980, 681, 682 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; vgl. BGHSt 24, 125, 131; BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)] Nr. 19).

    Insbesondere bleibt Grundlage und Ausmaß eines gegen M. bestehenden Verdachts offen (vgl. BGH MDR 1980, 681, 682 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]); auch darüber, in welcher Weise L. den Angeklagten M. dazu bewog, Waffen zu beschaffen, sagt das Urteil nichts.

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, auf den polizeilichen Lockspitzel (agent provocateur) nicht verzichtet werden kann (BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80).

    Diese Grenzen, die sich im wesentlichen nach Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigenen, nicht "fremdgesteuerten" Aktivitäten des Täters bestimmen (BGH NJW 1980, 1761), sind hier jedoch gewahrt worden.

  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Dies ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Gerichts, sämtliche von der Anklage umfaßten Teilakte, auf die sich der erkennbar gewordene Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft erstreckt, zu untersuchen und zum Gegenstand der Urteilsfindung zu machen (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80; Hürxthal in KK StPO, § 264 Rdn. 10 und 19).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • LG Stuttgart, 30.11.1983 - 16 KLs 187/83

    Beweiswürdigung bei Aussagen eines gesperrten V-Mannes; Tatprovokation als

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

  • OLG Koblenz, 02.08.1982 - 2 Ss 296/82

    Einvernahme gesperrter Zeugen unter Ausschluß von Angeklagtem und Verteidiger

  • BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83

    Mittäterschaft an einem gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln

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